Wenn Ergebnisse aus der Google-Trefferliste getilgt werden sollen, ist Misstrauen angebracht (Recht auf Vergessen und so). Jetzt hat das Unternehmen einen guten Vorstoß gemacht, der die Verbreitung von „Revenge Porn“, Rachepornos, erschweren soll: Google will auf Antrag Inhalte, die sich dem Feld „Revenge Porn“ zurechnen lassen, aus den Suchergebnissen entfernen.
Es war ein lange überfälliger Schritt: Heute hat Google in einem Blogpost bekannt gegeben, in Zukunft energischer gegen sogenannten „Revenge Porn“ vorgehen zu wollen. Das können explizite private Bilder sein, die der Ex-Partner aus Rache im Netz veröffentlicht, mit dem alleinigen Ziel, den oder die Ex zu demütigen. Oder das Material wird gleich dazu benutzt, den oder die Dargestellte zu erpressen – gegen eine Zahlung können die Bilder oder Videos aus dem Netz verschwinden.
Solche Bilder fügen den Betroffenen unglaubliches Leid zu, und gleichzeitig mahlen die Mühlen des Gesetzes noch zu langsam. Es gibt oft wenige Möglichkeiten, gegen die Betreiber von Revenge-Porn-Seiten vorzugehen. Wie Google uns die Welt zeigt, ist eine relevante Frage. Immer muss eine vorsichtige Abwägung von Informationsinteresse und Schutz der Privatsphäre stattfinden. Es gibt aber wohl keinen anderen Fall als unfreiwillig (und illegal) veröffentlichte Nacktbilder einer meist unbekannten Privatperson, wo der Schutz der Privat-, gar der Intimsphäre, höher zu stellen ist als ein etwaiger Informationsanspruch der Öffentlichkeit. Anders als beim umstrittenen Recht auf Vergessen geht es meistens um eine Veröffentlichung, die von vornherein rechtswidrig und auf die Zerstörung einer anderen Person ausgelegt war. Diese Informationen will Google nun leichter verschwinden lassen, zu Recht.